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Hagelschaden am Wohnwagen: Was zahlt die Versicherung?

Teilkasko, Selbstbeteiligung, Gutachten und die Frage, ob Sie sich das Geld auszahlen lassen sollten. Der Ablauf Schritt für Schritt.

Hageldellen auf dem Dach eines Wohnwagens neben der Dachhaube

Ist Hagel versichert?

Ja, wenn für den Wohnwagen eine Teilkasko besteht. Hagel gilt als Naturgewalt und ist in praktisch allen Teilkasko-Tarifen enthalten, die Vollkasko schließt die Teilkasko ein. Nur haftpflichtversicherte Wohnwagen sind nicht abgedeckt. Wohnmobile sind als Kraftfahrzeuge eigenständig versichert, dort gilt das Gleiche.

Was Sie sofort tun sollten

  • Schaden innerhalb einer Woche der Versicherung melden, am besten schriftlich mit Datum und Ort des Unwetters.
  • Fotos machen: Gesamtansichten aller Seiten und Nahaufnahmen im Streiflicht, damit die Dellen sichtbar werden. Dach nicht vergessen, dort sitzen die meisten Treffer.
  • Nichts selbst ausbeulen oder überlackieren, bevor ein Gutachter den Schaden gesehen hat.
  • Dichtigkeit prüfen: Sind Dachhauben, Dachfenster oder Kanten beschädigt, sofort abdecken, damit kein Wasser in den Aufbau läuft.

Gutachten und Freigabe

Der Versicherer beauftragt einen Gutachter oder akzeptiert das Gutachten eines Fachbetriebs. Bei uns übernimmt das eigene Gutachter-Team, dadurch entfällt die Wartezeit auf einen externen Termin. Das Gutachten legt fest, ob ausgebeult und lackiert wird, ob Wandsegmente ersetzt werden oder ob bei schweren Schäden die Dachhaut komplett erneuert werden muss.

Selbstbeteiligung und Höchstgrenzen

Die Selbstbeteiligung liegt je nach Vertrag meist zwischen 150 und 500 Euro. Achtung bei älteren Wohnwagen: Manche Tarife enthalten Höchstentschädigungsgrenzen oder eine Entschädigung nur zum Zeitwert. Liegt der Reparaturbetrag darüber, zahlen Sie die Differenz. Wir sagen Ihnen vor der Reparatur, ob Ihr Vertrag so eine Klausel hat.

Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur?

Viele Versicherer zahlen den Netto-Reparaturbetrag laut Gutachten auch aus, ohne dass repariert wird. Das klingt attraktiv, hat aber drei Haken: Der Schaden bleibt im Wohnwagen und wird beim Verkauf sichtbar. Der Vorschaden wird beim Versicherer gespeichert, ein späterer Hagelschaden an derselben Stelle wird nicht noch einmal bezahlt. Und unreparierte Dellen an Dachkanten führen oft zu Undichtigkeiten, deren Folgeschäden nicht versichert sind.

Was eine fachgerechte Reparatur ausmacht

Wir arbeiten ohne Aufdopplung mit einer zweiten Aluhaut, weil sie Feuchtigkeit einschließt und beim Verkauf auffällt. Anbauteile werden demontiert, Flächen gerichtet, gespachtelt, grundiert und lackiert, anschließend wird alles neu abgedichtet. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Zum Ablauf: Hagelschaden-Reparatur am Wohnwagen.

Häufige Fragen

Muss ich den Schaden bei meiner eigenen Versicherung melden?

Ja. Hagel ist ein Kaskoschaden ohne Gegner, zuständig ist Ihre eigene Teil- oder Vollkasko. Eine Hochstufung des Schadenfreiheitsrabatts gibt es bei Teilkaskoschäden nicht.

Kann ich die Werkstatt frei wählen?

Bei den meisten Verträgen ja. Nur Tarife mit Werkstattbindung schreiben Partnerbetriebe vor, dafür sind sie günstiger. Steht im Vertrag unter "Werkstattbindung" oder "Kasko Select".

Wie lange dauert die Reparatur?

Nach Freigabe durch die Versicherung meist ein bis drei Wochen, abhängig von Umfang und Materialverfügbarkeit.

Wird auch die Wertminderung ersetzt?

Bei Kaskoschäden in der Regel nicht, die Kasko zahlt die Reparatur. Eine merkantile Wertminderung gibt es nur bei fremdverschuldeten Haftpflichtschäden.

Hagelschaden? Fotos schicken, wir kümmern uns um Gutachten und Kasko.

Antwort innerhalb eines Werktags. Oder direkt anrufen: 02332 3612.

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